Als Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen wir Sie nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2 in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dabei helfen wir Ihnen bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 ergeben.