Wir bilden Sie bei Ihnen im Betrieb oder in unseren Räumlichkeiten effizient und rechtssicher zu Brandschutzhelfern nach §10 ArbSchG, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 aus.
Sparen Sie Reisekosten und wertvolle Zeit Ihrer Mitarbeitenden.
Kurzweilig und interessant, statt langatmige Tagesseminare.
Wir schulen montags - samstags und finden immer einen Termin für Sie.
Schulungsform:
Dauer:
Teilnehmerzahl:
Abschluss:
Kursgebühr:
Inhouse-Schulung
3 Stunden
bis 15 Personen
Teilnahmezertifikat
ab 695,00 €/Kurs
✓ lohnt sich besonders ab 5 Personen
Schulungsform:
Dauer:
Schulungsort:
Abschluss:
Teilnahmegebühr:
Öffentlicher Kurs
3 Stunden
58097 Hagen
Teilnahmezertifikat
119,00 €/Person
✓ ideal für Einzelpersonen
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100 %
Zufriedene Kunden und Partner.
> 4.000
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Der Theorieteil (120 min) beinhaltet:
Der Praxisteil (60 min) umfasst:
Ja! Die Pflicht zur Ausbildung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz oder der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".
Ein Anteil von 5 % der anwesenden Beschäftigen ist in der Regel in Verwaltungsbetrieben mit normaler Brandgefährdung ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, wie z.B. Verkaufs- oder Produktionsstätten erforderlich sein. Hier empfehlen wir eine Ausbildunsquote von 10 % der anwesenden Beschäftigten.
Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. In der Praxis hat sich bei einer normalen Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
Ja, nach Abschluss der Ausbildung erhalten alle Teilnehmer:innen ein behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat, welches zur Bestellung als betrieblicher Brandschutzhelfer verwendet werden kann.
Wir sind werktags von 08:00 - 17:00 Uhr für Sie erreichbar und freuen uns, Sie kennenzulernen.
Wir garantieren: Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung!
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Betriebssicherheit KRAUSE
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