Wir bilden Sie bei Ihnen im Betrieb oder in unseren Räumlichkeiten effizient und rechtssicher zu betrieblichen Ersthelfern nach §10 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 aus.
Sparen Sie Reisekosten und wertvolle Zeit Ihrer Mitarbeitenden.
Profitieren Sie von der Kosten-Übernahme der BG/Unfallkasse.
Wir schulen montags - samstags und finden immer einen Termin für Sie.
Zielgruppe:
Schulungsform:
Dauer:
Teilnehmerzahl:
Kursgebühr:
Betriebe, Vereine etc.
Inhouse-Schulung
7 Stunden
bis 20 Personen
kostenlos/ab 10 Personen
(gilt nicht für Betriebe der BGW)
✓ lohnt sich besonders ab 10 Personen
Zielgruppe:
Schulungsform:
Dauer:
Teilnehmerzahl:
Kursgebühr:
Pflegedienste, Arztpraxen
Inhouse-Schulung
3 Stunden
bis 20 Personen
ab 545,00 €/Kurs
✓ ideal für medizinische Einrichtungen
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Ja! Nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 gilt: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein. Bei mehr als 20 Versicherten müssen z.B. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben min. 5 % und in allen sonstigen Betrieben min. 10 % der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein.
Ja, grundsätzlich werden die Lehrgangsgebühren von den Unfallversicherungsträgern (BG, Unfallkassen etc.) in Form von Pauschalgebühren für jeden Betriebsangehörigen getragen. Die Ausnahmen bzw. Voraussetzungen der BGW und Unfallkasse NRW sind jedoch zu beachten.
Um als Ersthelfer im Betrieb bestellt bzw. eingesetzt werden zu können, muss der Ersthelfer in Zeitabständen von 2 Jahren an einer entsprechenden Fortbildung teilnehmen.
Ja, nach Abschluss der Ausbildung erhalten alle Teilnehmenden ein behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat, welches zur Bestellung als betrieblicher Ersthelfer oder zum Führerscheinerwerb verwendet werden kann.
Wir sind werktags von 08:00 - 17:00 Uhr für Sie erreichbar und freuen uns, Sie kennenzulernen.
Wir garantieren: Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung!
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