Ersthelfer Aus-/Fortbildung

Ersthelfer Kurse für Betriebe

Wir bilden Sie bei Ihnen im Betrieb oder in unseren Räumlichkeiten effizient und rechtssicher zu betrieblichen Ersthelfern nach §10 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 aus.

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Sparen Sie Reisekosten und wertvolle Zeit Ihrer Mitarbeitenden.

Ab 10 Personen kostenlos

Profitieren Sie von der Kosten-Übernahme der BG/Unfallkasse.

An Ihrem Wunschtermin

Wir schulen montags - samstags und finden immer einen Termin für Sie.

Ersthelfer Kurs (Inhouse)

Ersthelfer Ausbildung in Ihrem Betrieb für Mitarbeitergruppen bis 20 Personen

Zielgruppe:

Schulungsform:

Dauer:

Teilnehmerzahl:

Gesamtkosten:

Betriebe, Vereine etc.

Inhouse-Schulung

7 Stunden

bis 20 Personen

kostenlos/ab 10 Personen

(gilt nicht für Betriebe der BGW)

Jetzt unverbindlich anfragen → Info-Flyer (Download)

✓  lohnt sich besonders ab 10 Personen

Notfalltraining (Inhouse)

Notfalltraining in Erster Hilfe nach den MDK-Richtlinien für Betriebe der BGW.

Zielgruppe:

Schulungsform:

Dauer:

Teilnehmerzahl:

Kosten:

Pflegedienste, Arztpraxen

Inhouse-Schulung

3 Stunden

bis 20 Personen

ab 495,00 €/Kurs

Weitere Informationen → Info-Flyer (Download)

✓  ideal für medizinische Einrichtungen

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Wir gehen vertrauensvoll mit Ihren Daten um und geben diese nicht an Dritte weiter!

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Für medizinische Einrichtungen: Notfalltraining in Erster Hilfe

Dreistündiges Notfalltraining nach den Richtlinien des MDK und G-BA.

FAQs - Häufige Fragen zur Ersthelfer Schulung


Sind Ersthelfer in Betrieben Pflicht?

Ja! Nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 gilt: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein. Bei mehr als 20 Versicherten müssen z.B. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben min. 5 % und in allen sonstigen Betrieben min. 10 % der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein.


Übernimmt die Berufsgenossenschaft Kosten für Betriebsangehörige?

Ja, grundsätzlich werden die Lehrgangsgebühren von den Unfallversicherungsträgern (BG, Unfallkassen etc.) in Form von Pauschalgebühren für jeden Betriebsangehörigen getragen. Die Ausnahmen bzw. Voraussetzungen der BGW und Unfallkasse NRW sind jedoch zu beachten.


Wie lange ist die Ersthelfer Ausbildung gültig?

Um als Ersthelfer im Betrieb bestellt bzw. eingesetzt werden zu können, muss der Ersthelfer in Zeitabständen von 2 Jahren an einer entsprechenden Fortbildung teilnehmen.


Erhält man nach dem Kurs ein Teilnahmezertifikat?

Ja, nach Abschluss der Ausbildung erhalten alle Teilnehmenden ein behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat, welches zur Bestellung als betrieblicher Ersthelfer oder zum Führerscheinerwerb verwendet werden kann.

Gehen mit unserer Ersthelfer Ausbildung auf Nummer sicher:

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Gerne beantworten wir Ihnen diese & freuen uns, Sie kennenzulernen!

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